Beruf
Berufsbild: Wer darf sich House Manager nennen?
Die Bezeichnungen „House Manager“, „Hausverwalter“ und „Immobilienverwalter“ sind keine geschützten Berufsbezeichnungen. Jeder darf sie führen. Wer die Tätigkeit gewerblich ausübt, braucht in Deutschland aber eine behördliche Erlaubnis – und muss sich regelmäßig weiterbilden. Diese Seite erklärt, worauf es ankommt.
§ 34c GewO
Die Erlaubnis für Wohnimmobilienverwalter
Mit dem „Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter“ wurde zum 1. August 2018 erstmals eine Erlaubnispflicht für gewerbliche Verwalter von Wohnimmobilien in § 34c Gewerbeordnung eingeführt. Vorher genügte eine Anzeige der Tätigkeit.
Voraussetzung für die Erteilung ist, dass die Verwaltung ihre Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse sowie den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nachweisen kann. Zuständig für die Erlaubnis sind je nach Bundesland unterschiedliche Stellen – häufig die Industrie- und Handelskammern oder die Gewerbeämter.
Quellen: § 34c GewO sowie Informationen der Industrie- und Handelskammern zur Berufszulassungsregelung, abgerufen im August 2026.
Vor Vertragsabschluss lohnt die schlichte Frage: „Liegt eine Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO vor und besteht eine Berufshaftpflichtversicherung?“ Eine seriöse Verwaltung beantwortet das ohne Umschweife.
Pflicht zur Weiterbildung
20 Stunden in drei Kalenderjahren
Wer eine Erlaubnis als Wohnimmobilienverwalter besitzt, muss sich fortlaufend weiterbilden. Vorgeschrieben sind 20 Stunden innerhalb eines Zeitraums von drei Kalenderjahren. Dasselbe gilt entsprechend für Beschäftigte, die unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirken. Die Verteilung der Stunden innerhalb des Zeitraums ist frei wählbar.
Grundlage: § 34c Abs. 2a GewO in Verbindung mit § 15b Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), Wortlaut abgerufen über gesetze-im-internet.de im August 2026.
- Die Pflicht besteht auch dann, wenn die Erlaubnis vorliegt, aber gerade nicht genutzt wird.
- Nachweise sind nach den Vorgaben der MaBV fünf Jahre aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.
- Für Inhaber eines Abschlusses als Immobilienkaufmann/-frau oder als Geprüfte/r Immobilienfachwirt/-in beginnt die Weiterbildungspflicht erst drei Jahre nach Erwerb des Abschlusses.
Mit dem im Juli 2026 verkündeten Gesetz zum Bürokratierückbau ist die Weiterbildungsverpflichtung für Immobilienmakler nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO entfallen. Für Wohnimmobilienverwalter nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO bleibt die Pflicht bestehen – weiterhin 20 Stunden in drei Kalenderjahren.
Quellen: IHK-Informationen zur Weiterbildungspflicht (Stand 24.07.2026) und Verbandsinformationen des IVD, abgerufen im August 2026.
Qualifikationsnachweis
Zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG
Für die Verwaltung von Wohnungseigentum kommt ein zweiter Nachweis hinzu. Als zertifizierter Verwalter darf sich bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer eine Prüfung bestanden und damit rechtliche, kaufmännische und technische Kenntnisse sowie Grundlagen der Immobilienwirtschaft nachgewiesen hat.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil dauert 90 Minuten und wird in elektronischer Form durchgeführt; die Themengebiete ergeben sich aus der Zertifizierte-Verwalter-Prüfungsverordnung. Bestimmte Berufsabschlüsse sind der Prüfung gleichgestellt.
Quelle: IHK-Informationen zur Prüfung nach § 26a WEG, abgerufen im August 2026.
Wichtig: Die Zertifizierung nach § 26a WEG ist etwas anderes als die Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO. Sie ersetzt weder die Erlaubnis noch die laufende Weiterbildung. Details und Fristen stehen unter WEG-Verwaltung: der zertifizierte Verwalter.
Weitere Themenangebote
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Wege in den Beruf
Ausbildung, Weiterbildung, Quereinstieg
Es gibt keinen einzigen vorgeschriebenen Ausbildungsweg. In der Praxis führen vor allem drei Wege in die Immobilienverwaltung.
- Ausbildung zum Immobilienkaufmann / zur Immobilienkauffrau
- Der klassische Einstieg. Die Ausbildungsdauer beträgt nach der Ausbildungsordnung drei Jahre und findet dual im Betrieb und in der Berufsschule statt. Der Abschluss ist zugleich einer der Wege, über die man einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt sein kann.
- Aufstiegsfortbildung zum Geprüften Immobilienfachwirt
- Eine öffentlich-rechtlich geregelte Fortbildung der Industrie- und Handelskammern. Der Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet. Zugelassen wird unter anderem, wer eine Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf der Immobilienwirtschaft bestanden hat; daneben gibt es Wege über eine andere kaufmännische Ausbildung oder über mehrjährige Berufspraxis.
- Quereinstieg
- Die Branche ist offen für Menschen aus anderen kaufmännischen oder technischen Berufen. Wer quer einsteigt, braucht vor allem belastbare Kenntnisse im WEG- und Mietrecht, Sicherheit in der Buchhaltung und Erfahrung im Umgang mit Menschen – die Erlaubnis- und Weiterbildungspflichten gelten unabhängig vom Vorberuf.
Quellen: IHK-Informationen zu Ausbildung und Fortbildungsprüfungen der Immobilienwirtschaft, abgerufen im August 2026.
Alltag
Was den Beruf ausmacht
Der Arbeitstag besteht selten aus einer einzigen Sache. Typisch ist der Wechsel zwischen Zahlen, Technik und Gesprächen – oft mehrmals pro Stunde.
Was hilft
Ordnung und Fristenbewusstsein, Freude an Zahlen, Geduld in Konflikten, klare schriftliche Kommunikation und die Bereitschaft, sich bei Gesetzesänderungen einzulesen.
Was fordert
Viele Beteiligte mit gegensätzlichen Interessen, Saisonspitzen rund um Abrechnungen und Versammlungen, Verantwortung für fremdes Geld und Erreichbarkeit bei Notfällen.
Wo es hingeht
Spezialisierung ist möglich – etwa auf WEG-Verwaltung, Gewerbeobjekte, Sanierung im Bestand oder digitale Prozesse. Auch die Selbstständigkeit ist ein üblicher Weg.
Andere Bedeutung
Der House Manager im Privathaushalt
International wird der Begriff auch für eine ganz andere Rolle verwendet: die Leitung eines großen Privathaushalts. Personalvermittlungen aus diesem Bereich beschreiben die Aufgabe als operative Führung einer Residenz – mit Verantwortung für Hauspersonal, Dienstleister, Budgets, Abläufe und Zeitpläne. Vom Estate Manager unterscheidet sich diese Rolle dadurch, dass der Estate Manager den größeren Betrieb über mehrere Anwesen hinweg führt, der House Manager dagegen ein einzelnes Haus.
Quellen: Rollenbeschreibungen internationaler Personalvermittlungen für Privathaushalte, abgerufen im August 2026. Die Angaben beschreiben Marktgepflogenheiten, keine gesetzlich geregelten Berufsbilder.
In Deutschland ist diese Rolle deutlich seltener und nicht rechtlich geregelt. Wer sie sucht oder anbietet, bewegt sich im normalen Arbeits- und Dienstvertragsrecht – Aufgaben, Vollmachten und Vertretungsbefugnisse sollten deshalb besonders sorgfältig schriftlich festgehalten werden.
Sonderfall im Mietrecht
MSV – die Mietsonderverwaltung
Viele Eigentümer besitzen eine einzelne vermietete Wohnung in einem Haus, das bereits von einer WEG-Verwaltung betreut wird. Die WEG-Verwaltung kümmert sich um das gemeinschaftliche Eigentum – nicht um das Mietverhältnis in dieser einen Wohnung. Genau diese Lücke schließt die Mietsonderverwaltung (MSV).
Die MSV übernimmt für den einzelnen Eigentümer die mietrechtliche Seite: Mieterkommunikation, Mietzahlungen im Blick behalten, Betriebskostenabrechnung für den Mieter, Wohnungsübergaben und die Abstimmung mit der WEG-Verwaltung. Für Kapitalanleger mit einer oder wenigen Einheiten ist das häufig der Punkt, an dem aus einer Immobilie wieder eine ruhige Geldanlage wird.
Wichtig zur Begrifflichkeit: MSV steht für Mietsonderverwaltung. Die Abkürzung SEV (Sondereigentumsverwaltung) wird in der Praxis häufig danebengestellt, meint aber eine eigene Vertragskonstellation. Beide Begriffe sollten nicht vermischt werden – wer eine Leistung beauftragt, sollte sich den konkreten Leistungsumfang schriftlich beschreiben lassen.
Domainangebot
house-manager.de kaufen oder mieten
Die Domain house-manager.de kann gekauft oder flexibel gemietet werden. Der Name verbindet einen international verständlichen Begriff mit der deutschen Endung und lässt das Thema Immobilien- und Objektmanagement sofort erkennen. Das macht ihn zu einem möglichen digitalen Standort für eine Hausverwaltung, ein Portal, eine Software, eine Kampagne oder ein Informationsangebot.
Zusätzlich können Werbeflächen auf house-manager.de gebucht werden. Angebote sind bereits ab 15 Euro pro Jahr möglich.
Interessenten sollten vor dem Kauf oder der Nutzung selbst prüfen, ob die geplante Verwendung rechtlich, namensrechtlich und markenrechtlich möglich ist.
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Passende Angebote rund um die Objektbetreuung
- Sänger Hausverwaltung Hausverwaltung für Miet- und Wohnungseigentum – Ansprechpartner für Eigentümer, die die laufende Betreuung abgeben möchten.
- Tagesrapport.de Digitale Tagesberichte und Baustellendokumentation – für alle, die Arbeiten am Objekt nachvollziehbar festhalten wollen.
- Objektprotokoll.de Wohnungsübergabeprotokolle digital erstellen – hilfreich bei Mieterwechsel, Abnahme und Zustandsdokumentation.
Die Anbieter werden hier als thematisch passende Angebote genannt. Leistungsumfang, Konditionen und Verfügbarkeit erfahren Sie direkt beim jeweiligen Anbieter.